Allgemeine Geschäftsbedingungen

der WKV Kunststoffverarbeitung GmbH, Dieselstr. 3, 86558 Hohenwart (im Folgenden WKV GmbH) Stand: 04.02.2021

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer ohne Verpackung und freibleibend ab Werk.
1.2. An schriftliche Angebote hält sich die WKV GmbH 3 Monate ab Datum des Angebots gebunden. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.
1.3. Preise, Leistungsangaben sowie sonstige Zusicherungen sind für die Firma WKV GmbH nur dann verbindlich, wenn diese von der Firma WKV GmbH schriftlich abgegeben oder bestätigt wurden.
1.4. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die WKV GmbH die Ware zur Verfügung gestellt hat und dies dem Besteller anzeigt. Grundsätzlich geht die Gefahr spätestens dann auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der WKV GmbH verlässt.
1.5. Für diesen Vertrag gelten, soweit nichts Abweichendes schriftlich ausdrücklich anerkannt wurde, ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WKV GmbH, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Zurückbehaltung/Aufrechnung
Zurückbehaltungsrechte des Bestellers, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sowie die Aufrechnung des Bestellers mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen.

3. Lieferung
3.1. Fristen und Termine für die Herstellung oder Lieferung sind für die WKV GmbH nur dann verbindlich, wenn sie seitens der WKV GmbH ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.
3.2. Teillieferungen sind ebenso zulässig wie Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Mengen.
3.3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware das Werk oder das Lager innerhalb der Frist verlassen hat.
3.4. Ist die Nichteinhaltung der Frist nachweislich auf den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der WKV GmbH liegen, zurückzuführen, wie etwa Krieg, Streik oder Aufruhr, so verlängert sich die Frist angemessen, weiter ist die WKV GmbH in diesem Fall berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
3.5. Verursacht der Besteller eine Verzögerung des Versandes, der Zustellung oder der Abholung der Waren, so ist die WKV GmbH berechtigt, die dadurch entstandenen Mehrkosten zu berechnen.
3.6. Der Mindestabnahmewert je Auftrag oder Abruf beträgt € 200,00 netto.

4. Haftung
4.1. Soweit die WKV GmbH abweichend von den Regelungen dieser Geschäftsbedingungen aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet sie lediglich, soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Erfüllungsgehilfen oder einfachen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fallen.
4.2. Unberührt von vorstehender Beschränkung unter Ziffer 4.1. bleibt die Haftung bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
4.3. Ebenfalls von der Beschränkung nach Ziffer 4.1. unberührt, jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt bleibt die Haftung bei Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie bei Schäden privat genutzter Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche der WKV GmbH gegen den Besteller aus diesem Vertragsverhältnis bzw. Vorgang im Eigentum der WKV GmbH (Vorbehaltsware).
5.2. Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verwenden und weiter zu veräußern, solange er sich mit deren Bezahlung nicht im Verzug befindet. Bereits jetzt tritt der Besteller seine Entgeltforderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, sowie seine sonstigen Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte in vollem Umfang an die WKV GmbH ab. Die WKV GmbH nimmt die Abtretung an.
5.3. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung berechtigt; er ist jedoch nicht berechtigt über sie in anderer Weise, wie etwa durch Abtretung zu verfügen. Auf Verlangen der WKV GmbH hat der Besteller die Abtretung seinem Kunden gegenüber anzuzeigen und der WKV GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen wie etwa Rechnungen
herauszugeben, sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
5.4 Erlischt das Eigentum der WKV GmbH an der Vorbehaltsware durch Verbindung oder Vermischung dieser Ware mit einem Grundstück oder einer beweglichen Sache, so tritt der Besteller an die WKV GmbH die Forderungen welche ihm gegen einen Dritten aufgrund der Verbindung oder Vermischung erwachsen ab. Die Abtretung erfolgt zur Sicherheit in Höhe des Verhältnisses des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen oder vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Die WKV GmbH nimmt die Abtretung an.
5.5. Im Fall von Pfändungen der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen durch Dritte hat der Besteller auf das Eigentum der WKV GmbH hinzuweisen und die WKV GmbH umgehend schriftlich zu benachrichtigen.
5.6. Übersteigt der Wert der Sicherung den Wert der zu sichernden Ansprüche um mehr als 10%, verpflichtet sich die WKV GmbH den, 10% der Ansprüche übersteigenden Teil der Sicherung freizugeben. Die WKV GmbH ist befugt, die freizugebende Sicherung auszuwählen.

6. Gewährleistung
6.1. Mängelansprüche verjähren, soweit es sich bei der Bestellung um ein Geschäft im Rahmen des Gewerbebetriebes des Bestellers handelt, in einem Jahr.
6.2. Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Besteller die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, der WKV GmbH unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
6.3. Die Ansprüche sind nach Wahl der WKV GmbH auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.4. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden bestehen nur mit den Einschränkungen unter Ziffer 4. dieser Geschäftsbedingungen. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
6.5. Eine Gewähr für die Eignung der Waren für den, vom Besteller beabsichtigten Verwendungszweck übernimmt die WKV GmbH nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch Individualvereinbarung bestimmt ist. Soweit die Waren dem freigegebenen Erstmuster entsprechen, sind diese in jedem Fall mangelfrei. Empfehlungen und Vorschläge der WKV GmbH sind ebenfalls unverbindlich und befreien den Besteller in keinem Fall von der Verpflichtung zur Durchführung eigener Versuche und Prüfungen.
6.6. Toleranzen für Form- und Bearbeitungsmaße richten sich nach DIN 2768 C, Lagetoleranzen nach DIN 2768 L. Farbliche Abweichungen sind in geringen Nuancen möglich und stellen keinen Mangel dar. Bei Negativteilen (in einer Wanne geformt) sind die Innenmaße, bei Positivteilen (über einen Kern gezogen) die Außenmaße verfahrensbedingt materialabhängig, geringe Abweichungen dieser Maße stellen keinen Mangel dar.

7. Schutzrechte
Soweit die WKV GmbH Waren nach Vorgaben des Bestellers zu liefern hat, übernimmt der Besteller die Haftung dafür, dass insbesondere durch die Herstellung und Lieferung der Waren keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

8. Werkzeuge und Materialien
8.1.Eine Nutzung der durch die WKV GmbH hergestellten Werkzeuge, Druckvorlagen und Fertigungsprogramme von anderen als der WKV GmbH ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der WKV GmbH nicht gestattet, ausgenommen hiervon ist die Fertigung von Sicherheitskopien in üblichem Umfang.
8.2. Für die Mangelfreiheit oder Eignung seitens des Bestellers gelieferter Materialien, beizustellender Produkte und überlassener Werkzeuge übernimmt die WKV GmbH keine Gewähr. Für Schäden, die aufgrund der Mangelhaftigkeit vom Besteller überlassener Werkzeuge, Materialien oder Produkte entstehen, hat der Besteller einzustehen.
8.3. Befindet sich die WKV GmbH im Besitz eines seitens des Bestellers überlassenen oder im Eigentum des Bestellers stehenden Werkzeuges, so hat der Besteller dieses nach Aufforderung durch die WKV GmbH auf eigene Kosten im Werk der WKV GmbH abzuholen. Ohne dass es einer Aufforderung der WKV GmbH bedarf, hat der Besteller ein seinerseits überlassenes oder in seinem Eigentum stehendes Werkzeug auf eigene Kosten im Werk der WKV GmbH abzuholen, wenn er innerhalb von 12 Monaten kein mit diesem Werkzeug herzustellendes Teil bei der WKV GmbH bestellt hat. Holt
der Besteller ein Werkzeug trotz entsprechender Verpflichtung nicht ab, hat er für die weitere Einlagerung eine angemessene Gebühr zu entrichten. Die Pflicht zur Abholung bleibt unberührt.

9. Schriftform, Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Klausel
9.1. Alle Vereinbarungen, gleichgültig, ob sie bei oder nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen des Personals der WKV GmbH sind in jedem Fall nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von dieser bestätigt worden sind.
9.2. Ist der Besteller Kaufmann, so ist allgemein und auch für
Scheck- und Wechselverfahren der Gerichtsstand des Sitzes der WKW GmbH in Hohenwart ausschließlicher Gerichtsstand. Erfüllungsort ist 86558 Hohenwart. Die WKV GmbH ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, die Anwendung UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.3. Soweit einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein sollten, bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst unberührt.

10. Erklärung zu REACH
Wir sind als Hersteller von Kunststoffwaren ein nachgeschalteter Anwender (Downstream User= DU) und werden als solcher unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Wir bestätigen in den von uns hergestellten Produkt(en) bei Verwendung von Neuware-Granulaten keine absichtlich zugesetzte Rezeptur gemäß oder uns bekannten relevanten Anteile der zurzeit definierten SVHC - Stoffe (Substances of very high concern), mit einer Konzentration von mehr als 0,1% (w/w), enthalten sind.
Ubiquitäre Spuren (technisch bedingt oder natürlichen Ursprungs) sind nicht gänzlich auszuschließen, aber eher unwahrscheinlich. Mit Anwesenheit der bisher gelisteten SVHC - Stoffe ist, unter normalen Bedingungen, nicht zu rechnen, da andernfalls eine entsprechende Benennung erfolgt wäre.
Eine Übersicht der aktuell gelisteten SVHC - Stoffe ist jederzeit unter folgender Adresse einsehbar: http://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp.
Da wir keinen Einfluss auf die Weiterverarbeitung haben, ist der Verarbeiter selbst gehalten, sicherzustellen, dass der Fertigartikel den nationalen und internationalen Regelungen und Gesetzen dessen Anwendungsgebiets entspricht.
Wir stützen unsere Aussage auf die uns vorliegenden Konformitätserklärungen unserer Lieferanten sowie auf den aktuellen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Wir weisen Sie allerdings einschränkend darauf hin, dass eine analytische Überwachung möglicher Kontaminationen nicht Gegenstand unserer Ausgangskontrolle ist.

11. Erklärung zu RoHS III (Restriction of certain Hazardous Substances)
Die Richtlinie RoHS 2015/863/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juni 2015 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten legen Konzentrationshöchstwerte für bestimmte gefährliche Stoffe fest. Basierend auf der aktuellen Zusammensetzung unserer Produkte und den entsprechenden Bestätigungen unserer Rohstofflieferanten bezüglich des Inhalts gefährlicher Stoffe, können wir Ihnen hiermit bestätigen, dass unsere Produkte bei Verwendung von Neuware-Granulaten konform zur Richtlinie RoHS 2015/863/EU sind. Die Phthalate DEHP, BBP, DBP und DIBP, sowie Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd), sechswertiges Chrom (Cr VI), Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBOE) sind keine Bestandteile der eingesetzten Granulate, so dass die von Ihnen bezogenen Artikel ebenfalls frei von diesen Substanzen sind bzw. die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden.
Wir stützen unsere Aussage auf die uns vorliegenden Konformitätserklärungen unserer Lieferanten sowie auf den aktuellen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen.
Da wir jedoch keinen Einfluss auf die Weiterverarbeitung haben, ist der Verarbeiter selbst gehalten, sicherzustellen, dass der Fertigartikel den nationalen und internationalen Regelungen und Gesetzen dessen Anwendungsgebiets entspricht. Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den aktuellen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Wir möchten Sie allerdings einschränkend darauf hinweisen, dass eine analytische Überwachung möglicher Kontaminationen nicht Gegenstand unserer Ausgangskontrolle ist. Bitte beachten Sie weiterhin, dass diese Bestätigung ausschließlich für Artikel geltend ist, welche aus 100% Neu - Ware hergestellt wurden, bzw. eine Kreislaufwirtschaft durchgehend nachvollziehbar ist.